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Förderung für die Badsanierung mit WE Haustechnik GbR | Inh. Malte Wagner u. Jannik Ennen – Zuschüsse und Fördermittel im Überblick
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Badumbau?
Eine Badsanierung kann den Wohnkomfort erhöhen, Barrieren reduzieren und den Wert einer Immobilie erhalten oder steigern. Für bestimmte Umbaumaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Abhängig von der Art der Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen kommen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite infrage.
Zu den möglichen Fördergebern gehören unter anderem die KfW und die Pflegekasse. Auch die Krankenkasse kann in bestimmten Fällen einzelne Hilfsmittel übernehmen.
Wichtig ist eine frühzeitige Planung. Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
WE Haustechnik GbR | Inh. Malte Wagner u. Jannik Ennen unterstützt Sie dabei die geplanten Maßnahmen fachgerecht umzusetzen.
Welche Förderungen gibt es?
Für die Modernisierung und den barrierereduzierenden Umbau eines Badezimmers stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderung geeignet ist, hängt von der Maßnahme, dem Umfang der Sanierung und den persönlichen Voraussetzungen ab.
KfW-Zuschuss
Die KfW unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Förderfähig können beispielsweise bodengleiche Duschen, zusätzliche Bewegungsflächen oder weitere bauliche Anpassungen sein, die Barrieren im Badezimmer reduzieren.
Die jeweiligen Maßnahmen müssen den technischen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen.
Der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
KfW-Kredit
Alternativ kann für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen ein zinsgünstiger Kredit der KfW genutzt werden. Diese Finanzierung eignet sich insbesondere für umfangreichere Sanierungsprojekte.
Der Kredit kann unabhängig vom Alter der Bewohner beantragt werden. Entscheidend ist, dass die geplanten Maßnahmen die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms erfüllen.
Auch der Kreditantrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Zuschuss der Pflegekasse
Bei einem anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Ziel dieser Förderung ist es, die selbstständige Lebensführung zu erleichtern oder die häusliche Pflege zu unterstützen.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören beispielsweise:
- der Einbau einer bodengleichen Dusche
- die Montage von Haltegriffen
- die Vergrößerung von Bewegungsflächen
- weitere Anpassungen für eine sichere Nutzung des Badezimmers
Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad. Der Antrag muss vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
Leistungen der Krankenkasse
Eine vollständige Badsanierung gehört in der Regel nicht zum Leistungsumfang der Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel übernommen werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Haltegriffe
- Duschsitze
- Toilettensitzerhöhungen
Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse ab.
Wer ist förderberechtigt und welche Voraussetzungen gelten?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Vor der Antragstellung müssen deshalb die jeweiligen Bedingungen genau geprüft werden.
Zu den häufigen Anforderungen gehören:
- Antragstellung vor Beginn der Sanierungsarbeiten
- Einhaltung der technischen und formalen Förderbedingungen
- fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb
- vollständige Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Einreichung der erforderlichen Nachweise nach Abschluss der Arbeiten
Für Zuschüsse der Pflegekasse ist zusätzlich ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.
Bei Förderungen der KfW müssen die baulichen Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Programms entsprechen.
So beantragen Sie die Förderung
Der Ablauf einer geförderten Badsanierung ist bei vielen Förderprogrammen ähnlich
1. Fördermöglichkeiten prüfen
Zunächst wird geprüft, welche Förderprogramme grundsätzlich für das geplante Vorhaben infrage kommen. Dabei spielen sowohl die Art der Maßnahme als auch die persönlichen Voraussetzungen eine Rolle.
2. Angebot erstellen lassen
Die geplanten Arbeiten werden von einem Fachbetrieb aufgenommen und fachgerecht geplant. Auf dieser Grundlage wird ein detailliertes Angebot erstellt.
3. Antrag stellen
Der Förderantrag wird vollständig beim zuständigen Fördergeber eingereicht. Je nach Programm werden dafür Angebote, Antragsformulare und weitere Nachweise benötigt.
In den meisten Fällen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung begonnen oder verbindlich beauftragt werden.
4. Sanierung durchführen
Nach der Förderzusage setzt WE Haustechnik GbR | Inh. Malte Wagner u. Jannik Ennen die geplanten Maßnahmen fachgerecht und entsprechend den Fördervorgaben um.
5. Nachweise einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Unterlagen beim Fördergeber eingereicht. Dazu können Rechnungen, Fachunternehmerbestätigungen oder weitere Nachweise gehören.
6. Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses oder die Bereitstellung des bewilligten Kredits.
FAQ
Je nach Vorhaben kommen KfW-Zuschüsse, KfW-Kredite oder Zuschüsse der Pflegekasse infrage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse außerdem einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen.
Ja. Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Die genauen Bedingungen sollten vorab beim jeweiligen Fördergeber geprüft werden.
Eine bodengleiche Dusche kann förderfähig sein, wenn sie zur Reduzierung von Barrieren beiträgt und die technischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt.
Eine Kombination kann grundsätzlich möglich sein. Ob sie im konkreten Fall zulässig ist, hängt von den Förderbedingungen und den geplanten Maßnahmen ab. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich.
Viele Förderprogramme setzen eine fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb voraus. Zusätzlich können bestimmte technische Anforderungen und Dokumentationspflichten gelten.
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Häufig werden folgende Dokumente verlangt:
- vollständig ausgefüllte Antragsformulare
- Angebote für die geplanten Maßnahmen
- Angaben zur technischen Ausführung
- Nachweise über die persönlichen Voraussetzungen
- Rechnungen und Ausführungsnachweise nach Abschluss der Arbeiten
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